Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes. Seitdem erreichen uns immer wieder dieselben Fragen: Muss ich jetzt jeden Text kennzeichnen, den ich mit KI geschrieben habe? Wird mein Werbebild zum Problem? Und was ist mit dem Chatbot auf meiner Seite?
Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Dinge, die ihr im Alltag mit KI macht, müsst ihr nicht kennzeichnen. Es lohnt sich aber, die Grenze zu kennen, denn dort, wo sie verläuft, wird es schnell ernst.
Die Frage, auf die es wirklich ankommt
Der häufigste Denkfehler ist, nach dem Werkzeug zu fragen: „Habe ich KI benutzt, ja oder nein?" Das Gesetz interessiert sich dafür nicht. Es interessiert sich für die Täuschung.
Die Verordnung spricht von Inhalten, die „wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden". Genau das ist der Maßstab. Stellt euch also nicht die Frage, ob KI im Spiel war, sondern:
Könnte jemand das Ergebnis für eine echte Aufnahme oder eine echte Aussage halten und daraufhin eine Entscheidung treffen?
Wenn ja, gehört ein Hinweis dazu. Wenn nein, in aller Regel nicht.
Ein Beispiel, das die Grenze sichtbar macht
Nehmen wir einen Küchenbauer, der eine neue Ausstellung bewirbt. Sechs Schritte, immer dasselbe Werkzeug, und trotzdem drei verschiedene Antworten.
Dasselbe Werkzeug, dieselbe Küche, und der Unterschied liegt allein darin, ob das Ergebnis etwas behauptet, das so nicht stimmt.
Was ihr tragt und was wir tragen
Ein Punkt, der oft untergeht und euch Arbeit spart: Die Pflichten sind verteilt.
Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (also denen, die ein KI-System bereitstellen) und Betreibern, also euch, wenn ihr damit arbeitet. Die technische, maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte ist eine Anbieterpflicht. Sie liegt bei uns und bei den Modellanbietern dahinter, nicht bei euch.
Was bei euch liegt, ist der sichtbare Hinweis für Deepfakes und für veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Also genau die Fälle aus dem roten Kasten oben. Ihr müsst also nichts in Dateien einbetten und keine Wasserzeichen programmieren. Ihr müsst dazuschreiben, was jemand wissen sollte.
Noch eine Entlastung: Wer KI rein privat und außerhalb des Berufs nutzt, gilt gar nicht erst als Betreiber im Sinne der Verordnung. Der Urlaubsschnappschuss mit KI-Hintergrund für die Familiengruppe ist kein Fall für Kennzeichnung.
Wie ein guter Hinweis aussieht
Eine vorgeschriebene Formulierung gibt es nicht. Verlangt ist, dass die Information spätestens bei der ersten Begegnung, klar und eindeutig ankommt. In der Praxis heißt das:
Das reicht: ein Satz direkt am Inhalt („Dieses Bild wurde mit KI erstellt."), ein sichtbarer Marker auf oder unter dem Bild, ein Hinweis im Beitragstext oder in der Videobeschreibung.
Das reicht nicht: ein Satz, der nur im Impressum, in den AGB oder in der Datenschutzerklärung steht. Und auch kein Hinweis, der erst auftaucht, nachdem jemand den Inhalt längst gesehen hat.
Drei Marker, die ihr mitnehmen könnt
Damit ihr nicht jedes Mal neu überlegen müsst, wie so ein Hinweis aussieht, haben wir drei Marker gebaut. Sie decken die drei Stufen ab, die im Alltag vorkommen. Der Füllgrad des Sterns zeigt, wie viel KI im Spiel war:
Alle Größen und Formate auf einmal: Komplettes Paket herunterladen (ZIP, 306 KB)
Frei verwendbar, auch geschäftlich. Ohne Namensnennung, ohne Anmeldung, ohne Kosten.
Jeder Marker liegt als PNG mit transparentem Hintergrund in drei Größen und als SVG bei, das sich beliebig skalieren lässt, für Web und Druck gleichermaßen. Dazu kommt je ein quadratisches Symbol ohne Text für enge Platzierungen, etwa in einer Bildecke.
Ein Hinweis dazu: Das Symbol allein sagt nicht, was gekennzeichnet ist. Setzt es deshalb immer zusätzlich zu einem lesbaren Satz ein, nicht an dessen Stelle.
Was passiert, wenn man es lässt?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. In Deutschland überwacht seit Ende Juli 2026 die Bundesnetzagentur die Einhaltung.
Das klingt drastisch, und in der Praxis wird kein Handwerksbetrieb wegen eines vergessenen Hinweises unter einem Küchenbild ruiniert. Der eigentliche Grund, es richtig zu machen, ist ein anderer: Wer offenlegt, wo KI im Spiel war, verliert nichts. Wer dabei erwischt wird, es verschwiegen zu haben, verliert Vertrauen. Und das ist deutlich teurer.
Kurz gesagt
Fragt nicht, ob KI beteiligt war, sondern ob jemand getäuscht werden könnte. Prüft eure Texte inhaltlich, dann bleiben sie hinweisfrei. Kennzeichnet alles, was wie eine echte Aufnahme oder eine echte Aussage wirkt, ohne eine zu sein. Und sagt es dort, wo der Inhalt gesehen wird, nicht im Impressum.
Die wichtigsten Fälle findet ihr auch kompakt in unserer FAQ auf der Startseite. Wenn ihr einen Fall habt, bei dem ihr unsicher seid, schreibt uns gern. Wir sammeln die Fragen und ergänzen sie hier.
Dieser Beitrag ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 7. August 2026 wieder. Ob und wie die Pflichten in eurem konkreten Fall greifen, klärt im Zweifel eine anwaltliche Prüfung.


