Grundsatz
AiLinkHub.de setzt zur Erbringung der vertraglichen Leistungen weitere Auftragsverarbeiter ein. Der Auftraggeber erteilt hierzu die allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter besteht ein Vertrag, der die Pflichten dieses Auftragsverarbeitungsvertrages weitergibt.
Verbundenes Unternehmen für Hosting
Der Betrieb der Plattform erfolgt durch Hallo-Webseite.de, Inhaber Enrico Fischer, Sendeweg 2, 34246 Vellmar, Deutschland. Dabei handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen desselben Inhabers wie AiLinkHub.de. Diese Verbundenheit wird hier ausdrücklich offengelegt; sie ändert nichts daran, dass die Verarbeitung auf Grundlage dieses Vertrages und der darin festgelegten Weisungen erfolgt.
Hallo-Webseite.de bedient sich seinerseits der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland als Betreiberin des Rechenzentrums und der Serverinfrastruktur. Der tatsächliche Verarbeitungsort liegt damit in Deutschland.
Kategorien eingesetzter Unterauftragsverarbeiter
- Infrastruktur: Hosting, Rechenzentrum, Objektspeicher.
- KI-Modellanbieter: Erzeugung von Text-, Bild-, Audio- und Videoergebnissen sowie Embeddings.
- Zahlungsdienstleister und kontoführendes Institut: Abwicklung von Zahlungen.
- Anmeldung und Missbrauchsabwehr: Anmeldung über Drittanbieterkonten, Schriftartenauslieferung, Captcha-Prüfung bei Anmeldung und Registrierung.
- Vom Auftraggeber verknüpfte Dienste: Postfach-, Datei-, Kalender-, Messenger-, CRM- und Buchhaltungsdienste. Diese Verarbeitung findet ausschließlich statt, wenn der Auftraggeber die jeweilige Verknüpfung selbst herstellt.
Status der Einträge
Jeder Eintrag der nachfolgenden Liste weist einen Status aus:
- aktiv — im Produktivbetrieb genutzt.
- nur bei Nutzung — konfiguriert, aber erst bei ausdrücklicher Nutzung der jeweiligen Funktion durch den Auftraggeber wirksam.
- abgeschaltet — konfiguriert, aber derzeit nicht in Betrieb.
Aktuelle Liste
Die jeweils gültige Liste mit Name, Anschrift, Leistung, Datenarten, Zweck, Land, Drittlandstatus, Transfermechanismus, Verweis auf den Auftragsverarbeitungsvertrag und den Datenschutzhinweis sowie dem Gültigkeitsbeginn wird versioniert geführt und ist unter dem öffentlichen Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter abrufbar. Sie wird jedem unterzeichneten Vertrag in der zum Signaturzeitpunkt gültigen Fassung beigefügt.
Änderungen
Beabsichtigte Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden angekündigt, entweder in Textform oder durch Veröffentlichung einer neuen Version dieser Liste. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; die Folgen regelt Ziffer 14 des Hauptvertrages.
Drittlandtransfers
Bei Unterauftragsverarbeitern außerhalb der EU/des EWR wird die Transfergrundlage je Anbieter ausgewiesen. Ohne gültige Transfergrundlage erfolgt keine Übermittlung. Für einzelne Anbieter ist die Transfergrundlage in der Liste ausdrücklich als noch zu verifizieren gekennzeichnet; diese Dienste dürfen erst nach abgeschlossener Prüfung produktiv eingesetzt werden.
Historie
Jede Fassung dieser Liste wird mit Version, Prüfsumme und Gültigkeitsbeginn archiviert und ist für Auftraggeber nachvollziehbar. Bereits unterzeichnete Verträge behalten die zum Signaturzeitpunkt gültige Fassung.